Vereinszweck

Der Zweckartikel in den Vereinsstatuten lautet wie folgt:


Förderung der allgemeinen Familien- und Jugendinteressen.

Vertretung der Anliegen von Familien, Müttern, Vätern, Jugendlichen und Kindern gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.

Er setzt sich in Zusammenarbeit mit den Behörden ein für die Schaffung und Bereitstellung von zweckentsprechend geeigneten Räumen für einen Jugendtreff und regelt den Betrieb.

Kontaktpflege zwischen Schule und Elternhaus.